Unternehmensgründung in Japan
Sie können Folgendes finden Arten von Unternehmen in Japan:
Nach dem japanischen Unternehmensgesetz gibt es vier Arten von Geschäftsfahrzeugen:
Es gibt vier Arten von Geschäftseinheiten:
- Aktiengesellschaft,
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Komplementäre Gesellschaft,
Kommanditgesellschaft.
Die Aktiengesellschaft ist die Hauptform des in Japan verwendeten Geschäftsfahrzeugs. Die Mehrheit der im Land betriebenen Geschäftsfahrzeuge sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften.
Aktionäre einer Aktiengesellschaft und Mitglieder einer LLC tragen nur eine beschränkte Haftung. Auf der operativen Seite übernehmen die Direktoren die Verantwortung für das tägliche Geschäft einer Aktiengesellschaft. Stattdessen können Mitglieder einer LLC das Geschäft der LLC von führen
selbst, es sei denn, in der Satzung sind 1 oder mehrere geschäftsführende Mitglieder ausgewählt.
Alle Gesellschafter einer Personengesellschaft und persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft haften unbeschränkt.
Um eine unbegrenzte Haftung zu vermeiden, wählen Aktieninvestoren Aktiengesellschaften oder LLCs als Geschäftsvehikel. Aus steuerlichen Gründen kann LLC in einigen Fällen für ausländische Investoren vorteilhafter sein. Da es sich jedoch um eine neue Form einer juristischen Person handelt, wird gelegentlich davon ausgegangen, dass sie im Vergleich zu einer Aktiengesellschaft keine rechtliche Stabilität aufweist. Dementsprechend ist die Schlüsselform des im Land verwendeten Geschäftsfahrzeugs eine Aktiengesellschaft.
Ausländische Unternehmen bieten normalerweise eine der folgenden Optionen an:
- eine Niederlassung gründen,
- eine Tochtergesellschaft gründen,
- einen Vertreter, Händler oder Franchisenehmer ernennen,
- eine Partnerschaft eingehen.
Die Gründung einer Niederlassung ist für ausländische Unternehmen der einfachste Weg, eine Geschäftspräsenz direkt in Japan aufzubauen. Eine Niederlassung wird nicht als unabhängige Einheit betrachtet.
Ein ausländisches Unternehmen, das seine Geschäfte im Land tätigen möchte, kann eine der folgenden Optionen wählen:
Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Land,
Finden Sie ein japanisches Partnerunternehmen, um ein Joint Venture zu gründen, oder ernennen Sie das japanische Partnerunternehmen zu seinem Vertreter.
Ein ausländisches Unternehmen, das beabsichtigt, eine Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Japan zu gründen, muss seine Vertreter und seinen Geschäftssitz im Land angeben und den Registrierungsprozess abschließen. Eine Personengesellschaft entsteht, wenn jeder der Partner verspricht, sich durch einen Beitrag an einem gemeinsamen Geschäft zu beteiligen. Für den Abschluss einer allgemeinen Partnerschaftsvereinbarung sind keine Formalitäten erforderlich.
Eine Kommanditgesellschaft ist keine Gesellschaft, sondern eine Partnerschaft, die nur von Partnern gegründet wird, die ihre Verbindlichkeiten begrenzen möchten. Um eine Kommanditgesellschaft zu gründen, muss in einer Partnerschaftsvereinbarung vereinbart werden, dass jede Person oder jeder Teilnehmer einer juristischen Person beides:
Eine Kapitaleinlage leisten,
Gemeinsam gewinnorientierte Geschäftstätigkeiten durchführen, bei denen die maximale Haftung des Partners auf die Höhe der Kapitaleinlage des Partners begrenzt ist.
Mindestens einer der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft muss eine in Japan ansässige Person oder eine juristische Person mit Hauptsitz oder Hauptsitz im Land sein. Der Partnerschaftsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein.
Personengesellschaften und Kommanditgesellschaften haben keine befreite Rechtspersönlichkeit. Beide sind steuerliche Durchgangsunternehmen. Das Vermögen der Partnerschaft ist im gemeinsamen Besitz aller Partner. Dies bedeutet, dass:
Ein Partner, der über seinen Anteil am Eigentum an der Partnerschaft verfügt, kann sein Recht gegenüber der Partnerschaft und Dritten, die mit der Partnerschaft befasst sind, nicht geltend machen.
Ein Partner kann nicht nach einer Trennung des Eigentums in der Partnerschaft suchen, bevor die Partnerschaft liquidiert wird.
Eine ausländische Gesellschaft kann ein Joint Venture mit einem lokalen Geschäftspartner in Form einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft gründen. Es gibt keine definitiven Anforderungen für die Gründung eines Joint Ventures. Im Allgemeinen wird eine Joint-Venture-Vereinbarung, eine Aktionärsvereinbarung oder eine Partnerschaftsvereinbarung durchgeführt, um zu bestimmen, wie das Joint-Venture geführt werden soll.