Visa für die Niederlande
Die Niederlande sind Teil des europäischen Schengen-Raums, zu dem zahlreiche Staaten mit einem gemeinsamen Visum und ohne Grenzkontrollen gehören. Wenn Sie Staatsbürger der Schweiz, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der EU-Länder sind, müssen Sie sich keine Sorgen um ein Visum machen.
- Wenn Sie aus Kroatien kommen, ein neues EU-Mitglied, müssen Sie dennoch ein Visum beantragen.
- Wenn Sie Staatsbürger von zwei Ländern sind, benötigen Sie möglicherweise ein Visum, je nachdem, mit welchem Reisepass Sie in das Land einreisen.
C-Visum
Beantragen Sie ein C-Visum für eine Dauer von höchstens 3 Monaten. Wenn Sie für weniger als 3 Monate in die Niederlande ziehen möchten, können Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen. Sie können innerhalb von 90 Monaten bis zu 6 Tage in den Niederlanden leben.
- Ein Kurzaufenthaltsvisum kostet 60 Euro.
- Solange Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis in Ihrem Namen hat, können Sie mit einem C-Visum arbeiten.
- Sie können keine Aufenthaltserlaubnis mit C-Visum beantragen.
Langzeitvisum
Beantragen Sie ein Langzeitvisum für die Dauer von mehr als drei Monaten. Wenn Sie länger als drei Monate in die Niederlande ziehen möchten, benötigen Sie ein Langzeitvisum (MVV-Visum). Sie beantragen diese Art von Visum gleichzeitig mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Der Prozess wird je nach Herkunftsland leicht unterschiedlich sein. Für die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie einen Termin bei einem Büro des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes vereinbaren.
• Wenn Sie aus Großbritannien anreisen, können Sie ein Visum beim Außenministerium beantragen, das über ein niederländisches Visumantragszentrum verfügt.
• Wenn Sie aus der EU, den USA, Kanada, Neuseeland, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Island, Norwegen, Monaco, der Schweiz oder der Vatikanstadt kommen, ist kein Langzeitvisum erforderlich, Sie benötigen jedoch einen Wohnsitz Genehmigung des Einwanderungs- und Einbürgerungsdienstes.
• Um die Kosten für verschiedene Langzeitvisa zu sehen, sollten Sie die Website von IND besuchen.
• Wenn Sie aus einem der Mitgliedstaaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz reisen, benötigen Sie kein Visum.
Sie sollten den Arzt aufsuchen und die notwendigen Impfungen erhalten. Vor Ihrem Umzug sollten Sie eine Untersuchung durchführen und alle erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen erhalten.
• Sie sollten beispielsweise Routineimpfstoffe wie Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff, Varizellen-Impfstoff und Grippeimpfung erhalten.
• Wenn Sie nicht aus den USA anreisen, benötigen Sie möglicherweise Hepatitis A, B und andere Impfstoffe. Wer braucht ein niederländisches Visum oder eine niederländische Erlaubnis?
EU / EWR / Schweizer Bürger
Die Niederlande sind eines von 26 Ländern im Schengen-Raum: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen , Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und den Niederlanden. Sie haben ein gemeinsames Visum und es gibt keine Grenzkontrollen zwischen diesen Ländern. Daher können Bürger im Schengen-Raum problemlos in die Niederlande reisen.
Sie benötigen kein Visum, um in den Niederlanden zu reisen, zu leben, zu studieren oder zu arbeiten, wenn Sie Staatsbürger aus einem der Länder der EU, des EWR oder der Schweiz sind.
Wenn Sie Staatsbürger von zwei Ländern sind, hängt es davon ab, mit welchem Reisedokument Sie in die Niederlande reisen, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger sollten sich in der Datenbank für personenbezogene Daten registrieren und eine Bürgerservicenummer erhalten, wenn sie länger als vier Monate in den Niederlanden bleiben möchten.
Wenn Sie weniger als vier Monate bleiben, müssen Sie sich nicht registrieren, sollten jedoch eine BSN für alle offiziellen Situationen erhalten.
Partner und nahe Verwandte von EU- / EWR- / Schweizer Bürgern
Wenn Sie einem nahen Verwandten eines in den Niederlanden lebenden EU- / EWR- / Schweizer Staatsangehörigen beitreten möchten, können Sie dort auch ohne Erlaubnis leben und arbeiten.
Sie müssen jedoch eine Überprüfung gegen das EU-Recht beantragen, um eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt zu erhalten. Es ist ein Dokument, das belegt, dass Sie ohne Erlaubnis in den Niederlanden bleiben und arbeiten dürfen.
Nicht-EU / EWR / Schweizer Staatsangehörige
Wenn Sie ein „Drittstaatsangehöriger“ sind, nicht aus der EU / dem EWR oder der Schweiz, und Sie nicht einem EU- / EWR- oder Schweizer Verwandten in den Niederlanden beitreten, benötigen Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, um in die Niederlande einreisen zu können Aufenthaltserlaubnis für mehr als 3 Monate.
Es gibt zwei Arten von Kurzaufenthaltsvisa:
Das A-Visum ist nur für den Transit bestimmt und wird von Passagieren bestimmter Nationalitäten benötigt, die auf einem niederländischen Flughafen in ein anderes Land landen, das nicht im Schengen-Raum liegt. Es erlaubt Ihnen nur die internationale Zone eines niederländischen Flughafens. Wenn Sie den Flughafen verlassen, sollten Sie ein C-Visum für Kurzaufenthalte erhalten.
Das C-Visum ermöglicht es Ihnen, innerhalb von 3 Monaten für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten in den Niederlanden zu bleiben. Während dieser Zeit dürfen Sie arbeiten, wenn Ihr Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis in Ihrem Namen hat, Sie können jedoch keine Aufenthaltserlaubnis für dieses Visum beantragen. Sie müssen das Land verlassen und sich von Ihrem Heimatland aus bewerben.
Niederländische Visa und Genehmigungen für Langzeitaufenthalte: mehr als drei Monate
Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten und kein Staatsangehöriger eines EU / EWR-Mitgliedstaats oder der Schweiz sind, müssen Sie ein Visum für die langfristige Einreise beantragen, um in das Land einzureisen Aufenthaltsgenehmigung; Außerdem müssen Sie eine Integrationsprüfung ablegen.
Wenn Sie einen MVV benötigen, können Sie sowohl diesen als auch die Aufenthaltserlaubnis in einem einzigen Verfahren beantragen, das als Einreise- und Aufenthaltsverfahren bezeichnet wird. Beide Genehmigungen werden gleichzeitig ausgestellt.
Wenn Sie keinen MVV benötigen, können Sie nach Ihrer Ankunft dennoch eine Aufenthaltserlaubnis nach dem TEV-Verfahren von außerhalb des Landes oder vom IND beantragen.
Niederländische Aufenthaltserlaubnis für verschiedene Aufenthaltszwecke
Je nach Aufenthaltszweck muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Jede niederländische Genehmigung hat ihre Bedingungen, Einschränkungen, Anforderungen und Gültigkeitsdauer. Für weitere Informationen sollten Sie den entsprechenden Artikel in Abhängigkeit von den persönlichen Umständen lesen:
• Um einem Partner oder Familienmitglied beizutreten,
• Aufenthaltserlaubnis für:
o Mitarbeiter,
o Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer,
o wissenschaftliche Forscher,
o hochqualifizierte Migranten,
o saisonale, kurzfristige Vertragsarbeiter,
o Studienzwecke,
o Orientierungsjahr für Absolventen: Bachelor, Master und Ph.D. Absolventen,
o Au Pairs,
o Programmierer austauschen.
Visum zurücksenden
Wenn Sie in den Niederlanden sind und das Land vorübergehend verlassen möchten, Ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis jedoch während Ihrer Abwesenheit endet, benötigen Sie möglicherweise ein Rückreisevisum, um in die Niederlande zurückzukehren. Die Gültigkeit des Visums hängt von Ihren Umständen ab und kann zwischen 3 Monaten und einem Jahr variieren.