Steuern In St. Lucia
Die Einkommensteuer wird wie folgt bezeichnet:
Das Einkommen einer Person, die in St. Lucia lebt.
Das Einkommen einer Person, die ansässig ist, aber dort normalerweise nicht ansässig ist, die der Person direkt oder indirekt aus allen Quellen in St. Lucia zufließt, und das Einkommen wächst aus Quellen außerhalb von St. Lucia in dem Maße, in dem das Einkommen nach St. Lucia geschwächt wird.
Einkünfte aus St. Lucia für Gebietsfremde und Einkünfte aus Quellen außerhalb von St. Lucia an Ausländer in dem Maße, in dem die Einkünfte in St. Lucia eingehen.
Das Quellensteuer ist eine Einkommensteuer, die dann direkt an die Abteilung gezahlt wird.
Außerdem, Zurückhalten tax wird auf Leistungen aus Pensionskassen und Versicherungspolicen erhoben. 10% Quellensteuer sollten auf alle Geldleistungen für Mitglieder abgezogen werden, die aus einer akzeptierten Pensionskasse oder einer Versicherungspolice, die jünger als zehn (10) Jahre ist, ausgetreten sind.
Quellensteuer Dies gilt auch für bestimmte einkommensabhängige Zahlungen - z. B. Lizenzgebühren, Verwaltungsgebühren, Provisionen, Gebühren - in Höhe von 25 Prozent für Gebietsfremde, 15 Prozent für Gebietsansässige in CARICOM-Staaten und 10 Prozent für Anwohner.
Auf Einkünfte, die von einem Auftragnehmer verdient werden, wird eine Vertragssteuer erhoben. Ein Auftragnehmer ist in St. Lucia ansässig und erbringt oder erbringt unabhängige persönliche Dienstleistungen gegen eine Entschädigung. Er / sie gilt nicht als Angestellter und ist auch keiner der folgenden:
• Buchhalter, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
• Unternehmens- oder Unternehmensberater
• Anwälte
• Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Krankenschwestern
• Ingenieure
• Bestattungsunternehmen
Vertragssteuer ist genau auf Zahlungen, die direkt oder indirekt über ein Finanzinstitut an einen Auftragnehmer für die Lieferung von Arbeitskräften oder für die Anmietung von Ausrüstung geleistet werden.
Körperschaftssteuer ist genau auf alle Einnahmen, die ein Unternehmen aus Quellen in und aus St. Lucia erhält. Der Fälligkeitstermin für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen für Unternehmen liegt drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Gewinne, die direkt oder indirekt zu einem gebietsfremden Unternehmen wachsen, das über eine Betriebsstätte in St. Lucia ein Geschäft betreibt, werden mit 33.3% körperschaftsteuerpflichtig.